Opactwo Sióstr Benedyktynek w Krzeszowie

Benutzerordnung des Archivs

Benutzerordnung des Archivs des Benediktinerinnenklosters in Grüssau

 

§ 1

 

Die Bereitstellung der Archivalien erfolgt auf der Grundlage der von dem Benutzer angegebenen Signaturen.

 

§ 2

 

  1. Die zur Bestellung der Archivalien notwendigen Informationen suchen die Benutzer selbstständig heraus.
  2. Dies geschieht auf der Grundlage des Archivinventars, das schon vor der Ausfüllung des Benutzerformulars eingesehen werden kann.

 

§ 3

 

  1. Die Archivalien werden auf der Grundlage von Bestellscheinen zur Verfügung gestellt. Jede Archivalien muß auf einem besonderen sorgfältig ausgefüllten Bestellschein bestellt werden, welcher der das Archiv betreuenden Nonne zu übergeben ist.
  2. Jeder Archivalie ist zu Beginn ein Benutzerschein beigelegt, in den sich der Benutzer unter Ausfüllung aller Rubriken einzutragen hat.

 

§ 4

 

  1. Die Bestellungen können unter Benutzung des auf der Seite des Klosterarchivs im Internet eingestellten Bestellformulars durch Briefverkehr, E-Mails oder vor Ort eingereicht werden.
  2. Die Bereitstellung oder die Kopieerlaubnis von Archivalien kann bei dazu berechtigenden Tatbeständen teilweise oder völlig verweigert werden. Das Recht der Einschätzung von eventuell zur Einschränkung führender Tatbestände steht ausschließlich der Leitung des Benediktinerinnenklosters in Grüssau zu.
  3. Die Rückgabe der ausgewerteten Archivalien hat jeweils zu Händen der im Archiv Dienst habenden Nonne mit der Erklärung zu erfolgen, ob diese in das Magazin zurückgebracht werden können oder noch zu einer erneuten Einsicht in einer Zeit von bis zu 14 Tagen an einem abgesonderten Ort des Archiv zwischengelagerten werden sollen.
  4. Nach einer länger als 14 Tage anhaltenden Einsichtpause werden die Archivalien automatisch in das Magazin zurückgebracht und müssen eventuell erneut bestellt werden.
  5. Gleichzeitig können bis zu zwei Archivalien bestellt werden. Im Falle von besonders wertvollen oder nicht gebundene Elemente enthaltenden Archivalien wird jeweils nur ein Faszikel ausgehändigt.

 

§ 5

 

  1. Während der Einsicht haben die Benutzer das Recht, unentgeltlich für nicht kommerzielle Zwecke und eine ausschließlich persönliche Nutzung mit eigenen Apparaten Fotos anzufertigen.

2) Dies hat ohne Schädigung der Archivalien zu erfolgen, insbesondere ist eine Beleuchtung der Archivalien mit künstlichem Licht ausgeschlossen.

3) Das Fotografieren darf die Arbeit anderer Benutzer nicht behindern (z. B. durch Stative)

  1. Während des Kopierens dürfen die Archivalien nicht gedrückt, geknickt und im Fallen von Büchern stärker als beim gewöhnlichen Lesen üblich auseinander gezogen werden.

 

§ 6

 

  1. In den Benutzerraum dürfen weder Gegenstände oder Substanzen (z. B. Lebensmittel), welche die Dokumente beschädigen könnten, noch Taschen, Beutel etc. mitgebracht werden. Ausnahmen in begründeten Fällen müssen jedes Mal von der diensthabenden Nonne genehmigt werden.
  2. Der Benutzer ist verpflichtet, die ihm ausgehändigten Archivalien pfleglich zu behandeln.
  3. Insbesondere ist es verboten:

– die Anordnung innerhalb der ausgehändigten Archivalien zu verändern,

– auf ihnen Bemerkungen, Notizen oder Zeichen anzubringen,

– sie unter das vom Benutzer beschriebene Papier zu unterlegen,

– sie einem anderen im Benutzerraum arbeitenden Benutzer ohne Erlaubnis der diensthabenden Nonne zur Verfügung zu stellen.

– die Archivalien oder das Inventar ohne Erlaubnis der diensthabenden Nonne aus dem Benutzerraum zu tragen.

  1. Die Nutzung der Archivmaterialien ist ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit der Leitung des Klosters möglich.

 

Grüssau, den